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SunSoft ist ein Produkt der Cityfield IT-Solutions GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version v1.3 vom 01.01.2008

1. Allgemeine Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen durch Cityfield IT-Solutions GmbH.

2. Angebote und Aufträge

Alle Vereinbarungen und Angebote unterliegen ausschließlich unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten durch Barkauf, Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Geschäftspartners verpflichten uns nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, auch hinsichtlich Menge, Verpackung und Preis. Von uns übergebene Warenmuster stellen nur die allgemeine Beschaffenheit der Produkte dar. Abweichungen der Lieferung in Bezug auf Farbe, Form und Gewicht sind, ob des rasanten technischen Wechsels in der Computerbranche, nicht zu vermeiden und bleiben vorbehalten. Technische Änderungen sind ohne besondere Ankündigung möglich.

3. Auftrag und Bestellungen

Bestellungen können über Telefon, Fax, eMail oder schriftlich angenommen werden. Wir haften jedoch nicht für Hör- oder Übertragungsfehler. Es gibt keine Mindestbestellmenge. Aufträge können nur schriftlich bestätigt werden. Solange ein Auftrag nicht ausdrücklich abgelehnt ist, bleibt der Besteller gebunden. Spätere Ergänzungen, Abänderungen, Kündigung und mündliche Abreden bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Unsere Angebote sind 14 Tage preisbindend und müssen, im Falle verzögerter Auftragserteilung, durch uns neu bestätigt werden.

4. Lieferung

Eine Lieferung gilt nur als annähernd vereinbart. Sie gilt als eingehalten, wenn bis zum Ende der Lieferzeit die Ware das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt ist. Bei Versand durch Partnerfirmen ist unsere Lieferzeit damit eingehalten, daß die Partnerfirma den schriftlichen Versandauftrag erhalten hat. Bei Zahlungsverzug des Bestellers - aus diesem oder einem anderen Vertrag - sind wir berechtigt die Ausführung der vorliegenden Aufträge ganz oder teilweise auszusetzen.

Unvorhergesehene Vorkommnisse, insbesondere Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen und -Einschränkungen, Maschinendefekte, Unruhen, behördliche Maßnahmen jeder Art, aber auch Rohstoff- und Materialmangel, entbinden uns von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. Gleiches gilt, wenn sich derartige Vorkommnisse bei unseren Unterlieferanten ereignen. In allen diesen Fällen haben wir das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag um die entsprechende mengenmäßige und/oder qualitative Ausfallquote zu reduzieren. Teillieferungen dürfen nicht zurückgewiesen werden.

Die Lieferung aller von uns ausgeführten Aufträge erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, letzteres auch dann, wenn frachtfreie Lieferung erfolgt. Bei beschädigten oder unvollständigen Lieferungen ist sofort nach Empfang eine  Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.

Mit der Übergabe der Ware an den Beförderer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werks, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden  über. Dies gilt auch, wenn und soweit der Versand mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Kunden oder durch Unterbleiben einer von ihm zu erbringenden Mitwirkungshandlung, geht die Gefahr bereits am Tage der Mitteilung der Versandbreitschaft auf den Kunden über. Wir sind berechtigt die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern bzw. eigene Lagerkosten zu berechnen.

5. Fracht

Wir sind bestrebt den günstigsten Versandweg zu wählen. Vom Kunden speziell gewünschte Versandarten werden berücksichtigt und eventuell anfallende Mehrkosten berechnet. Dies gilt insbesondere für frachtfreie Lieferungen, Expreß- und Eillieferungen.

Die Verpackung und Vorbereitung für die jeweilige Versandart übernehmen wir nach bestem Wissen.

6. Preise

Unsere Preise gelten ab Lager, ausschließlich Verpackung, Verladung, Versicherung und Transport, was wir jeweils zum Selbstkostenpreis weiterberechnen. Sollten sich unsere Kalkulationsgrundlagen, insbesondere Materialpreise, Löhne und Abgaben ändern, sind wir berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen bzw. sich dann errechnenden Preise in Rechnung zu stellen. Ausnahme bilden hier die von uns schriftlich bestätigten und angenommenen Aufträge, für die ab Auftragsannahme eine Preisgarantie von 30 Tagen gewährt wird. Für Nachbestellungen sind die Preise laufender oder vorheriger Lieferungen nicht bindend. Alle angegebenen Preise verstehen sich -falls nicht anders angegeben - in Euro (?) zuzüglich der am Tage der Lieferung
gültigen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer.

Rabattstaffelung - die nur bei besonderem Hinweis in den Preislisten oder Angeboten in Kraft tritt - ist wie folgt geregelt: Grundsätzlich gelten die Preise der jeweiligen jüngsten (aktuellsten) Einzelhandelspreisliste. Auf diese gewähren wir, in Abhängigkeit von Kaufmenge und Produkt, Rabatte in unseren schriftlichen Angeboten. Mündliche Absprachen bedürfen auch hier der schriftlichen Bestätigung.

7. Zahlung

Wir liefern grundsätzlich nur gegen Barzahlung, Nachnahme oder Vorauskasse. Der Besteller hat Sorge zu tragen, daß die vereinbarte Zahlung pünktlich und ordentlich eingehalten wird.

Nichteingelöste Nachnahmesendungen entbinden den Besteller nicht von seinem Auftrag. Rücksendekosten, eventuelle Transportschäden usw. müssen vom Besteller ersetzt werden.

Bei Lieferung auf Rechnung, was nur bei Stammkunden und nach unserem Ermessen möglich ist, jedoch keinen Anspruch auf dauernde Handhabung in sich birgt, ist der Besteller für die Einhaltung des gesetzten Zahlungszieles verantwortlich. Für Zahlungszielüberschreitungen, bei bargeldloser Zahlung, ist auf jeden Fall das Datum des Geldeinganges auf unserem Konto entscheidend. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen, Provisionen und Bearbeitungsgebühren gemäß den üblichen Banksätzen für Überziehungskredite ab dem Fälligkeitsdatum berechnet. Mindestens jedoch Zinsen, die 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegen. Auf etwaig anfallende Zinsen ist Umsatzsteuer in Höhe des jeweils  gültigen Satzes zu entrichten. Wird die Ware aus irgend einem Grund vorerst auf Lager genommen, so gilt der Tag der Anzeige der Versandbereitschaft als Fälligkeitstag. Wir sind berechtigt für unsere Forderungen jederzeit Sicherheiten zu verlangen. Werden uns, zu welchem Zeitpunkt auch immer, Umstände bekannt, die uns an der Kreditfähigkeit des Besteller Zweifel geben oder werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Wir sind dann auch berechtigt noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung  Schadensersatz zu fordern. Der Besteller ermächtigt uns schon jetzt in den genannten Fällen seine Betrieb zu betreten und die gelieferten Waren auf seine Kosten abzuholen, wobei letzteres nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zu vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen - aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller - unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung, sowie Saldoziehung und deren Anerkennung durch uns, berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Zur Sicherung des Eigentumsvorbehaltes werden bei speziellen Softwareprodukten (z.B. SunSoft, OfficeMatic etc?) sogenannte Dongles eingesetzt, die eine Verwendung der Software und Hardwarekomponenten in Abhängigkeit von Zahlungsmodalitäten regulieren und gegebenenfalls deren Nutzung sperren.

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungs-übereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Besteller ist verpflichtet unsere Rechte aus dem Vorbehaltseigentum bei einer Weiterveräußerung der Ware zu sichern. Der Besteller tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware gegen den Abnehmer schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache, im  Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, zu. Gleiches gilt auch für den Fall der Veräußerung mit anderen Waren, egal ob eine direkte Verbindung der Vorbehaltsware mit der anderen Ware besteht oder nicht. Über Zwangsvollstreckungs-maßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller unverzügliche Mitteilung an uns zu machen. Dazu muß er sofort alle für eine Intervention erforderlichen Unterlagen per Einschreiben an uns senden. Die Kosten einer solchen Intervention trägt der Besteller. Wir verpflichten uns, die uns nach diesen Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizustellen, als der Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt. Ausnahmen bilden hier Spezialanfertigungen, die im Extremfall total den Wert verlieren, da sie nicht an Dritte veräußert werden können. Der Besteller ist im Übrigen verpflichtet die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Beschädigung und Untergang versichern zu lassen.

9. Gewährleistung und Haftung

Mängelrügen und sämtliche Lieferungsbeanstandungen müssen sofort, spätestens jedoch 3 Tage nach Eingang der Waren bzw. Zugang der Anzeige zur Versandbereitschaft schriftlich erfolgt sein. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Bei Gewichtsangaben ist in jedem Falle das Abgangsgewicht entscheidend. Ansprüche und Wandlung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Desgleichen alle weiteren Ansprüche des Bestellers, insbesondere solche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verzug oder auf Ersatz von Folgeschäden. In jedem Falle ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Bestellers auf den Wert der mangelhaften Lieferung, oder Teilen daraus, beschränkt. Für den Fall von positivem Vertragsbruch oder schadhafter Ware gewähren wir in erster Instanz gleichwertigen, auftragsgemäßen Ersatz.

Bei Anlieferung der Ware ist sofort zu überprüfen, ob äußerliche Beschädigungen der Verpackung festgestellt werden. In diesem Fall muß der Besteller sich dies vom Spediteur, Post oder Paketdienst (allgemein: Transporteur) schriftlich bestätigen lassen, hier haftet nämlich der Transporteur.

Für Sendungen, die aus mehreren Teilen bestehen und vom Transporteur nicht zusammen geliefert werden, übernehmen wir keine Haftung. Dies ist auch kein Grund zur Mängelrüge. Hier muß besonders darauf hingewiesen werden, daß die Vollständigkeit der Lieferung anhand der Frachtpapiere bereits bei Anlieferung überprüft werden muß. Im Falle von Minderlieferungen ist dies speziell auf den Frachtpapieren vermerkt.

Cityfield IT-Solutions GmbH steht dem Kunden dafür ein, daß Leistung zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder mindern. Unerhebliche Minderungen des Wertes oder der Tauglichkeit kommen nicht als Fehler in Betracht.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf:

  • betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß,
  • unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden,
  • Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen,
  • Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen,
  • Feuchtigkeit und Abhandenkommen aller Art,
  • falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Bearbeitungsdaten aller Art.

Im Falle der schriftlichen Anzeige von Fehlern an unserem Produkt, können wir nach unserer Wahl verlangen, daß

  1. das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird,
  2. der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur durch einen Servicetechniker von uns bereithält. Falls der Käufer verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort durchgeführt werden sollen, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.

Gewährleistung wird nach unserer Wahl nur durch Instandsetzung der betroffenen Teile bzw. Ersatzlieferung geleistet. Anspruch auf Wandlung oder Minderung ist ausgeschlossen. Nach mehrmaligem Fehlschlagen (mindestens 3-malig) dieser Gewährleistung, kann der Kunde wandeln oder mindern, sofern wir schriftlich zustimmen.

9.1. Unternehmerrückgriff

Im Falle des Eintritts eines Gewährleistungsfalls behalten wir uns vor, sollte der Mangel von uns nicht beseitigt werden können und/oder eine Sache gleicher Art und Beschaffenheit nicht lieferbar sein, die Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber dem Käufer fristmäßig an die Erfüllung unserer Ansprüche aus Unternehmerrückgriff gegen unseren Lieferanten zu binden. Sollte von unserem Lieferanten uns mangelhafte Ware geliefert worden sein, behalten wir uns, unbeschadet weiterer Ansprüche, die dem Käufer zustehenden Rechte zur Geltendmachung vor.

9.2. Garantie und Garantieleistungen

Für von uns zusammengebaute bzw. hergestellte Computersysteme übernehmen wir ab Herstellungsdatum 2 Jahre Garantie. Die Garantie umfasst die Mängelfreiheit der hergestellten Sache. Nicht eingeschlossen sind externe Peripheriegeräte wie Monitor, Drucker, Eingabegeräte, externe Laufwerke, sonstiges externes Zubehör sowie insbesondere die Kompatibilität solcher Geräte zu den von uns hergestellten Computersystemen. Bei Eintreten eines Garantiefalles ist dieser ausschließlich bei uns geltend zu machen.

9.3. Garantiebedingungen

Die Garantie gilt ausschließlich nur auf bei uns erworbene und von uns hergestellte Computersysteme, d.h. für eine von uns hergestellte Funktionseinheit von mindestens Mainboard, Gehäuse, Stromversorgung, Arbeitsspeicher, Prozessor, interne Datenträger, Grafikkarte und Wechsellaufwerk. Weiterhin gilt die Garantie nur bei unversehrtemGarantiesiegel und normaler, üblicher Benutzung des Gerätes. Die Garantie gilt bei normaler Nutzung nur, wenn das Gerät mindestens einmal jährlich nach Kauf bei uns zur Wartung und Pflege vorstellig wurde. Durch diese Wartung und Pflege entstehen zusätzliche Kosten, die auf einer gesonderten Preisliste bekannt gegeben werden. Bei übermäßiger Nutzung, wie z.B. Dauer- oder Serverbetrieb verringert sich der Zeitraum von Wartung und Pflege auf mindestens einmal halbjährlich ab Kauf.

10. Kommissionsware, Ausstellungsstücke, Testgeräte

Im Falle der Herausgabe von Ausstellungsstücken, Testgeräten oder Kommissionswaren trägt der Kunde die 100%ige Verantwortung für alle Eventualitäten, die Einwirkungen auf den Zustand oder Wert der Waren haben. Verlust, Untergang oder Beschädigungen an solchen Waren verpflichten den Kunden zum bedingungslosen Kauf der Ware zu den Preisen laut Kommissionsvertrag oder Ausstellungsvertrag. Für Ausstellungsware von Unterlieferanten unserer Firma gilt das Gleiche. Wir lehnen jede Haftungsbeschränkung seitens Dritter ab und übertragen eventuelle Pflichten daraus auf den Kunden.

11. Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten oder seiner leitenden Angestellten.

In jedem Schadensfall ist einen Haftung auf das doppelte des Auftragswertes, höchstens jedoch 25.000,00 EUR begrenzt.

Schadenersatzansprüche gegen Cityfield IT-Solutions GmbH verjähren nach 6 Monaten.

12. Gegenansprüche

Der Besteller/Käufer kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistung verweigern oder sie zurückbehalten, oder mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind von Cityfield IT-Solutions GmbH anerkannt oder durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Leipzig/Sachsen. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das Amtsgericht Leipzig. Dies gilt auch für Urkundenprozesse.

Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen wird ausgeschlossen.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Entfallen oder Unwirksamwerden eines oder mehrerer Teile dieses Vertrages hebt nicht den gesamten Vertrag auf, sondern führt zu einem sinngemäßen Ersatz des entsprechenden Teils.

 

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